Dublin gilt doch. Der werdende Vater Hamid soll nach Griechenland abgeschoben werden.
Schweiz am Sonntag, 13.09.2015 ► lesen (pdf 155KB)
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem zur Publikation bestimmten Urteil die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) aktuell namentlich bei tibetischen Asylsuchenden eingesetzten «Länder- und Alltagswissenstests» untersucht. Im vorliegenden Fall genügt die Herkunftsabklärung des SEM für eine Person tibetischer Ethnie, deren angebliche Sozialisation in der Volksrepublik China bezweifelt wird, den Anforderungen an die Untersuchungspflicht und an die Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht. Das Gericht hebt den Entscheid der Vorinstanz auf und weist das Verfahren zum neuen Entscheid an das SEM zurück.
Medienmitteilung, 12. Juni 2015 ► lesen (pdf 78KB)
Urteil E-3361-2014 ► lesen (pdf 221KB)
Ein syrischer Dienstverweigerer erhält in der Schweiz Asyl, da er in Syrien unverhältnismässig hart bestraft würde. Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt die Situation wie jene in Eritrea.
NZZ online, 06.03.2015 ► Link
Die Staatsanwaltschaft stellt die Strafverfahren gegen Hans Fehr und seine Frau wegen illegaler Beschäftigung einer Putzfrau ein. Sie hätten nicht gewusst, dass sie gegen das Gesetz verstiessen. Zu diesem Schluss kommt die Zürcher Staatsanwaltschaft.
NZZ online, 01.03.2013 ► Link
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sein Veto gegen die bedingungslose Abschiebung einer afghanischen Familie nach Italien eingelegt. Mit dem Urteil wird das sogenannte Dublin-System in der Praxis unterminiert.
Fürth - Weil sie einem schwer kranken Flüchtlingskind im Zirndorfer Aufnahmelager nicht geholfen haben, sind drei Mitarbeiter zu Geldstrafen verurteilt worden.
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Falle eines Asylbewerbers aus dem Sudan gegen die Schweiz entschieden. Sie darf den Mann nicht ausschaffen. Nach Ansicht der Richter droht ihm in seinem Heimatland Folter.
Wenn abgewiesene Asylbewerber nicht in der Notunterkunft leben, die ihnen zugewiesen wurde, muss der betroffene Kanton trotzdem die Krankenkassenprämien übernehmen.
Das hat das Bundesgericht in einem Fall aus dem Kanton Solothurn entschieden. Das Gericht schreibt, nothilfeberechtigte Personen seien obligatorisch krankenversichert. Daher könne dieser Versicherungsschutz nicht von zusätzlichen Auflagen abhängig gemacht werden.
Es geht um eine abgewiesene Asylbewerberin aus dem Iran, deren Wohnkosten von einer Drittperson übernommen werden und deren Aufenthalt vom Kanton Solothurn geduldet wird.
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