Die Schweiz hat laut dem UNO-Ausschuss für Folter im Fall eines äthiopischen Asylsuchenden das Non-Refoulement-Gebot verletzt.
Das Staatssekretariat für Migration trat auf das Asylgesuch des Mannes 2012 nicht ein, weil laut den Dublin-Regeln Italien für das Gesuch zuständig war. Laut dem UNO-Ausschuss hätte aufgrund der Vorgeschichte des Äthiopiers klar sein müssen, dass der Mann ein Folteropfer war und in Italien keine richtige Behandlung erhalten würde.
Das Non-Refoulement-Gebot verbietet die Ausweisung einer Person in ein anderes Land, falls für die Person ein ernsthaftes Risiko von Folter oder unmenschlicher Behandlung besteht.
Medienmitteilung SFH, 29.01.2019 ► Link
Mit dem Grundsatzurteil zu einem asylsuchenden Kurden aus der Türkei stellt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Flüchtlinge, die aufgrund ihrer politischen Überzeugungen verfolgt werden unter Generalverdacht. Ein bloss mutmasslicher Kontakt zu einer Untergruppe der PKK darf nicht ausschlaggebend dafür sein, einen unbescholtenen Mann als Risiko für die innere Sicherheit der Schweiz einzustufen und vom Asyl auszuschliessen. Das Recht auf Schutz vor Verfolgung und Gewalt ist hypothetischen Sicherheitsüberlegungen vorzuziehen.
Schweizerische Flüchtlingshilfe, 05.10.2018 ► Link
Das Bezirksgericht Lausanne hat die Verurteilung einer jungen Frau aufgehoben, die eine Wohnung an einen abgewiesenen iranischen Asylbewerber untervermietet hatte. Amnesty International begrüsst diese Entscheidung. Die Menschenrechtsorganisation warnt vor einem besorgniserregenden Trend zur Kriminalisierung von Migranten- und Flüchtlingsrechtshelfern in der Schweiz.
Amnesty International Schweiz, Medienmitteilung 18. September 2018 ► Link
Eine syrische Familie sollte vom Tessin nach Griechenland ausgeschafft werden. Nun stellt die UNO den Entscheid infrage.
BaslerZeitung, 13.06.2018 ► Link
Die Eingrenzung auf einen bestimmten Aufenthaltsrayon kann gegenüber weggewiesenen ausländischen Personen auch dann verfügt werden, wenn zwar keine zwangsweise Ausschaffung, aber eine freiwillige Rückkehr in das Heimatland möglich ist.
Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des Staatssekretariats für Migration (SEM) gut.
SRF News, 08.12.2017 ► Link
Bundesgericht Urteil 2C_287/2017 ► link
Deutliche Verschlechterung der Lage in allen Landesteilen. Wegweisungsvollzug nach Kabul ausnahmsweise zumutbar bei Vorliegen besonders begünstigender Faktoren.
Referenzurteil D-5800/2016, 13.10.2017 ► lesen (pdf 364KB)
L. Bosia von Strafgericht Bellinzona verurteilt, 24 jungen Flüchtenden Einreise, Aufenthalt und Ausreise erleichtert zu haben.
Internet-Zeitung Infosperber, 29.09.2017 ► Link
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