Der Gerichtshof für Menschenrechte EGMR hat ein wichtiges Urteil zu Wegweisungen nach Eritrea gefällt. Gemäss dem Gericht verstösst die Wegweisung eines Eritreers allein aufgrund der schlechten Menschenrechtslage nicht gegen das Folterverbot. Die Schweiz muss in einem neuen Asylverfahren aber prüfen, ob der drohende Militärdienst in Eritrea das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit verletzt.
amnesty.ch, 20. Juni 2017 ► Medienmitteilung
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Urteil D-7853/20151 vom 31. Mai 2017 mit Beschwerden gegen Nichteintretensverfügungen befasst, die eine Überstellung nach Ungarn beinhalten. Angesichts der bedeutenden Änderungen sowohl der rechtlichen als auch der tatsächlichen Umstände, die seit Sommer 2015 in Ungarn eingetreten sind, kommt das Gericht zum Schluss, dass die Beschwerden gutzuheissen und die Verfahren zur Ergänzung der Instruktion und zum Neuentscheid an das Staatssekretariat für Migration zurückzuweisen sind.
SRF News, 09.06.2017 ► Link
Bundesverwaltungsgericht: Medienmitteilung ► lesen (pdf 80KB) / Urteil ► lesen (pdf 457KB)
Zuger Migrationsamt verstiess gegen Menschenrechte
Das Bundesgericht taxiert Familientrennung durch die Zuger Behörden als unverhältnismässig – und komme der Folter nahe.
SRF News, 16.05.2017 ► Link
Gerichtshof für Menschenrechte urteilt gegen die Schweiz
SRF News, 26.01.2017 ► Link
Muss ein Asylsuchender die Schweiz verlassen, darf er nicht ohne Überprüfung in Ausschaffungshaft genommen werden. Der richterliche Beschluss muss innerhalb von 96 Stunden gefällt werden. Das urteilt heute das Bundesgericht im Fall eines Afghanen und stärkt damit die Rechte der Asylsuchenden.
SRF News, 18.05.2016 ► Link
Urteil 2C_207/2016 – BGE-Publikation ► Link
Die Schweiz darf eine Flüchtlingsfamilie nur dann nach Italien ausschaffen, wenn das Land garantieren kann, die Familie kindergerecht unterzubringen. Das hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor 2 Jahren entschieden.
Jetzt lässt das Bundesverwaltungsgericht die Rückschaffung auch ohne eingehende Prüfung wieder zu.
Asylsuchende werden bis auf Weiteres nicht mehr nach Ungarn zurückgeschickt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Beschwerden zu Entscheiden im Dublin-Verfahren des Staatssekretariats für Migration bleiben hängig, bis Klarheit über die Lage in Ungarn herrscht.
SRF News, 27.02.2016 ► Link
Ein Gericht in der Stadt Lille weist die französische Regierung an, den Tausenden Flüchtlingen am Ärmelkanal «elementarste Rechte» einzuräumen. Zum Beispiel einen Wasseranschluss.
Südostschweiz, 04.11.2015 ► lesen (pdf 205KB)
Familienasyl kann seit dem Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes am 1. Februar 2014 lediglich den Ehegatten (oder den eingetragenen Partnerinnen oder Partnern) und den minderjährigen Kindern von in der Schweiz anerkannten Flüchtlingen, von welchen sie durch die Flucht getrennt wurden, gewährt werden.
Medienmitteilung Bundesverwaltungsgericht, 23.10.2015 ► lesen (pdf 76KB)
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