Der Kanton hat in mindestens zwei Fällen Asylsuchenden die gesetzliche Nothilfe gestrichen. Laut dem Bundesgericht ist dieses Vorgehen nicht zulässig. Der Kanton verteidigt seine Praxis: Inzwischen gehöre diese aber der Vergangenheit an.
Südostschweiz vom 27.12.2009, von Olivier Berger