Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Iraners gutgeheissen, dessen Einbürgerungsgesuch der Bürgerrat von Trimmis abgelehnt wurde. Dies nach einem rund zehnminütigen Einbürgerungsgespräch. Weder formell noch materiell genügt die Arbeit des Rats den rechtlichen Anforderungen.
SRF 1, Regionaljournal Graubünden, 12.03.2015 ► Link