Die Ehefrau eines in Chur wohnhaften Schweizers muss das Land verlassen – die Behörden fürchten, die gelernte Kauffrau könnte zum Sozialfall werden.
Eine B-Bewilligung kann Peter Nägelis Frau Sabine nicht beantragen; sie arbeite nicht, lautet die Antwort der Behörden. Und für einen Familiennachzug seien die finanziellen Voraussetzungen nicht erfüllt.
Südostschweiz, 25.01.2015 ► lesen (pdf 217KB)