Wer in der Schweiz Asyl beantragt, darf eigentlich nach 3 Monaten arbeiten. Doch während vor zehn Jahren noch 17 Prozent der Asylsuchenden arbeiteten, waren es 2013 nur noch 6.5 Prozent. Der Kanton Graubünden verhält sich gegen den Trend. Hier arbeitet jeder vierte arbeitsfähige Asylsuchende. «10vor10» zeigt wieso die Kantone bei dieser Frage ganz unterschiedliche Strategien verfolgen.
«10vor10» vom 15.5.2014 ► Link