Am 1. April hat der Bundesrat nicht nur bekannt gegeben, dass er trotz der Corona-Krise an der Durchführung der Asylverfahren und der Rückschaffungen festhält, sondern dass neu auch die Anhörungen der Asylsuchenden in Abwesenheit eines Rechtsvertreters durchgeführt werden können.
Stellungnahme von Solidarité sans frontières, 7.4.2020 ► Link