Das Staatssekretariat für Migration hat die Situation von Asylsuchenden in Griechenland abzuklären und zur Frage Stellung zu nehmen, ob systemische Mängel vor Ort bestehen oder nicht, bevor es eine Überstellung in dieses Land anordnet. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Medienmitteilung BVGer zum Urteil F-5298/2024 ► Link