Die Schweiz darf eine Flüchtlingsfamilie nur dann nach Italien ausschaffen, wenn das Land garantieren kann, die Familie kindergerecht unterzubringen. Das hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor 2 Jahren entschieden.

Jetzt lässt das Bundesverwaltungsgericht die Rückschaffung auch ohne eingehende Prüfung wieder zu.

  • SRF News, 22.04.2016 ► Link
  • Medienmitteilung Bundesverwaltungsgericht:
    Zusicherungen der italienischen Behörden bei Dublin-Überstellungen von Familien genügen. ► lesen (pdf 77KB)