Asylsuchende werden bis auf Weiteres nicht mehr nach Ungarn zurückgeschickt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Beschwerden zu Entscheiden im Dublin-Verfahren des Staatssekretariats für Migration bleiben hängig, bis Klarheit über die Lage in Ungarn herrscht.
SRF News, 27.02.2016 ► Link