Muss ein Asylsuchender die Schweiz verlassen, darf er nicht ohne Überprüfung in Ausschaffungshaft genommen werden. Der richterliche Beschluss muss innerhalb von 96 Stunden gefällt werden. Das urteilt heute das Bundesgericht im Fall eines Afghanen und stärkt damit die Rechte der Asylsuchenden.
SRF News, 18.05.2016 ► Link
Urteil 2C_207/2016 – BGE-Publikation ► Link