Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 mit der Problematik der Sans-Papiers in der Schweiz befasst. Er erachtet den geltenden Rechtsrahmen als angemessen, auch wenn ein Konflikt besteht zwischen dem öffentlichen Interesse an einer Sozialversicherungspflicht von Sans-Papiers einerseits und der Bekämpfung der Schwarzarbeit und des illegalen Aufenthalts andererseits. Der Bundesrat lehnt sowohl eine Teilregularisierung als auch einen allgemeinen Ausschluss von Sans-Papiers von den Sozialversicherungen ab.
Medienmitteilungen des Bundesrats, 18.12.2020 ► Link