Für die Personengruppe Asylverfahren abgeschlossen wurde vom Migrationsamt Graubünden im laufenden Jahr kein Härtefallgesuche nach Art.14 Abs.2 AsylG dem SEM zur Prüfung unterbreitet.
► Statistik Härtefälle Graubünden vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 (pdf 16KB)

Leider ist der Kanton Graubünden weiterhin nicht bereit die Kriterien für die Härtefallprüfung so anzupassen, dass auch Personen in der Langzeit-Nothilfe diese erfüllen könnten.
Aktuelle Bündner Kriterien für die Prüfung als Härtefall.
► „Informationsblatt“ des Amtes für Migration und Zivilrecht Graubünden ab 27.02.2019 (pdf 80KB)